Steirische Meisterschaft ländlicher Fahrer 2016
Durchführungsbestimmungen - Steirische Meisterschaft ländlicher Fahrer 2016
Es ist nun auch den Warmblut- und Kleinpferdefahrern gestattet an den Meisterschaften teil
zu nehmen. Warmblut- und Kleinpferdefahrer sind nur dann startberechtigt wenn sie bisher
die Pferde in der Klasse S noch nicht gefahren sind. Haflinger müssen beim Haflingerbewerb
starten, sie sind nicht bei den Kleinpferden startberechtigt.
Anreise : 2 Stunden vor Beginn des ersten Teilbewerbes des jeweiligen Teilnehmers
Ein Mitglied ist nur für jenen Verein bei der Meisterschaft startberechtigt, bei
dem der Reiter seit dem 1. Jänner des Meisterschaftsjahres Stammmitglied
ist.( ausgenommen sind Neuzugänge)
1.Teilnahmebedingungen:
1.1.1.
Teilnahmeberechtigt sind:
Alle Reiter die, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und Stamm-Mitglied eines ländlichen
Reitervereines in der Steiermark sind und das ÖFAB oder eine Fahrlizenz besitzen.
Alle Pferde, die im Pferderegister des Bundesfachverbandes eingetragen sind und einen Fohlenbrandvorweisen. Im Zweifelsfall ist ein Abstammungsnachweis vorzulegen. Pferdepass bzw. Impfpass mit Eintragung der Impfung muss in der Meldestelle abgegeben werden.
Pferde, welche an der Meisterschaft teilnehmen, dürfen während der gesamten Turnierdauer das
Turniergelände nicht verlassen. Jeder Fahrer und jedes Pferd sind nur einmal startberechtigt.
Ausrüstung Fahrer und Kutschen:
Kutschen: Dürfen eine Luftbereifung aufweisen, Laternen am Wagen sind erforderlich;
Fahrer: Hut, Peitsche in der Hand, Bockdecke, Handschuhe;
Nicht Teilnahmeberechtigt sind:
Fahrer/Gespanne die bei Weltmeisterschaften und Europachampionaten die Plätze 1-5 belegt haben, sind mit diesem Gespann nicht startberechtigt.
2. Austragungsmodus für die Meisterschaften:
2.1. Die Meisterschaften (1-Spänner und 2-Spänner) werden in einer Dressurprüfung, Aufgabe F3, einer Hindernisprüfung der Klasse L, bestehend aus den Prüfungen A und C gemäß ÖTO §701 (Bewertung Faktor 2) und einem Geschicklichkeits-Blochziehen ausgetragen. 1. Abt.: Lizenzfrei, 2. Abt.: Lizenz; Für die Meisterschaft werden beide Abteilungen in einem Rechenbewerb zusammengefasst.
Die Meisterschaften kommen zur Austragung wenn mindestens 5 Fahrer am jeweiligen Titelbewerb
teilnehmen.
Ein- und Zweispänner fahren zusammen in einem Bewerb – gilt aber nur für Warmblut und Kleinpferde.
ST-M kann nur derjenige werden der ein Pferd startet das in Österreich geboren wurde – gilt für
Warmblut und Kleinpferde.
2.2
Die Startfolge im Teilbewerb Dressur wird durch Los ermittelt, Startreihenfolge im
Geschicklichkeitsblochziehen analog zur Dressur, die Startreihenfolge im Teilbewerb Hindernisfahren ergibt sich aus der gestürzten Ergebnisliste des Dressurteilbewerbes.
Steirischer Meister ländlicher Fahrer ist derjenige Bewerber, der nach den Richtlinien des §718 ÖTO
als Sieger des Bewerbes zu platzieren ist. Bei Gleichheit auf den Plätzen 1 – 3 ist jener Sieger bzw.
Platzierter, der die niedrigere Strafpunkteanzahl in Prüfung C hat. Sollten die Teilnehmer auch die
gleiche Strafpunktezahl in Prüfung C haben, entscheidet die bessere Platzierung in Prüfung A.
Jeder Beifahrer bekommt auch eine Medaille.
Jugendbewerb 2016
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche von 12 – 18 Jahren, die Inhaber des Jugendfahrabzeichens, oder des bronzenen Fahrabzeichens sind, sowie Mitglied in einem ländlichen beim Landesfachverband gemeldeten Verein in der Steiermark sind.
Gefahren wird mit einem Pony – Einspänner (Stockmaß max. 148.5 cm) auf einem abgegrenzten Fahrplatz. Der Beifahrer muss ein Erwachsener sein! Die Fahrer müssen mit Reithelm und Schutzweste fahren!
Die Meisterschaft besteht aus 2 nach Achenbach gefahrenen
Teilbewerben:
- Dressuraufgabe FJ1 – Bewertung: Dressurturnierbewertung
2) Kegelfahren über min.10 Kegelpaare mit einem 2 achsigen Wagen Spurweite +30 cm. Die Kutsche muss den Turniervorgaben (+Laternen) entsprechen – Es sind auch Marathon-, und Trainingswagen mit Luftbereifung zulässig.
Bewertung: Zeit + Kegelfehler / Stil !!
Achtung für diese Meisterschaft wird das Startgeld durch das Referat der ländlichen Fahrer übernommen.
Die Meisterschaft findet nur bei Anmeldungen von einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Fahrern statt.
Jedes Pony (Mindestalter 5 Jahre) ist je Teilbewerb nur 2 mal startberechtigt! – Für das Pony ist keine Turnierpferderegistrierung erforderlich! – Ein gültiger Impfschutz ist bei Anmeldung vor Ort nachzuweisen!
der Landesreferent der ländlichen Fahrer
Johann Fritz