§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen
a) Vorträge und Versammlungen zur Aus- und Weiterbildung
b) Organisatorische Initiative (Anregung), fachliche und finanzielle Unterstützung der Mitgliedsvereine und Reitergruppen
c) Förderung der Ausbildung im Reiten, insbesondere Vielseitigkeit, im Fahren und in der Reitlehre
d) Mitwirkung an Reitturnieren, Pferdeschauen oder sonstigen pferdesportlichen und Pferdezüchterischen Veranstaltungen (Material – und Eignungsprüfungen, insbesondere der in Österreich gezogenen Pferde)
e) Finanzielle Unterstützung des ländlichen Turnierreiter- und Turnierfahrernachwuchses für Schuldungen und Teilnahme an Reit – und Fahrturnieren
f) Mitgliedschaft und Zusammenarbeit mit dem Bundesverein ländliche Reiter und Fahrer in Österreich
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Sponsorgelder
c) Subventionen aller interessierten Behörden, Körperschaften,
Sportverbände und dgl.
d) Erträgnisse aus Veranstaltungen
e) Spenden und sonstige freiwillige Zuwendungen
f)
Anteiligen Beitrag aus den Förderungsmitteln, die der niederösterreichische Pferdesportverein (NOEPS) zu vergeben hat